Umweltschutz durch EMAS

EMAS ist die Abkürzung für Eco-Management and Audit Scheme und ist ein, von der Europäischen Gemeinschaft entwickeltes freiwilliges Instrument für Unternehmen und Organisationen jeder Größe, die ihre Umweltleistung kontinuierlich verbessern wollen. Bei EMAS sind die Mitarbeitenden in den Prozess der kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung mit einzubeziehen. Das soll für ein „gelebtes“ Umweltmanagement sorgen. Durch EMAS sind wir verpflichtet, regelmäßig eine Umwelterklärung zu erstellen, in der die umweltrelevanten Tätigkeiten und die Daten zur Umwelt, wie Ressourcen- und Energieverbräuche, Emissionen, Abfälle etc. genau dargestellt werden. Unsere erste Umwelterklärung wurde durch die Firma Omnicert Umweltgutachter GmbH im März 2017 beurteilt und durch die EMAS-Registrierungsstelle an der IHK München für gültig erklärt. Seit Juli 2017 sind wir in das öffentlich zugängliche EMAS-Register mit der Registriernummer DE-155-00328 eingetragen und dürfen das EMAS-Logo führen.

Im Grunde genommen entspricht ein Umweltmanagement in gleich mehrfacher Hinsicht dem Auftrag der Viktoria-von-Butler-Stiftung:

Kernsäule des EMAS ist ein Bildungsauftrag mit dem Ziel Klienten, Kunden und Mitarbeiter zu schulen, verantwortungsbewusst mit der Schöpfung und den uns gegebenen Rohstoffen umzugehen und die Umweltverschmutzung zu reduzieren.

Ganz im Sinne der franziskanischen Tradition, unseren Wurzeln, obliegt uns eine besondere Verantwortung gegenüber der Schöpfung. Als großes Unternehmen haben wir einen weitreichenden Einfluss auf die Umwelt. Sei es durch unseren Energieverbrauch, unseren Rohstoffkonsum oder unseren Umgang mit Abfall und noch vieles mehr. Durch einen achtsamen Umgang und bewusste Entscheidungen in der Stiftung und ihren Unternehmen können wir die Umweltbelastung direkt und in erheblichem Maße reduzieren.

Als regionale Größe gehen wir als gutes Beispiel für andere Unternehmen voran und können durch unsere Auftragsvergabe Lieferanten und Geschäftspartner an die Umsetzung bestimmter Umweltrichtlinien in die Pflicht nehmen.

Lesen Sie nachfolgend unsere aktuelle Umwelterklärung inklusive Anhang. Bitte verwenden Sie für eine zweiseitige Ansicht einen geeigneten pdf-reader (z.B. Acrobat reader) und verzichten auf die Ansicht im Browser.

Der Prozess der Validierung

Von Thorsten Grantner, Geschäftsführer der OmniCert Umweltgutachter GmbH

Die Menschheit beginnt seit rund 40 Jahren zu erkennen, dass zahlreiche menschliche und deren wirtschaftliche Aktivitäten nicht nur unsere Natur, sondern auch unser Klima nachteilig verändern. Auch die katholische Kirche greift dieses Thema aktiv auf. „Laudato si“ – „Gelobt seist du“ lautet der Titel der 2015 veröffentlichten Enzyklika von Papst Franziskus. Die Schrift „Über die Sorge für das gemeinsame Haus“ befasst sich mit dem Umwelt- und Klimaschutz und setzt Zeichen im Hinblick auf soziale Ungerechtigkeiten und auf die Erschöpfung der natürlichen Ressourcen. In den internationalen Medien wurde die Enzyklika vielfach als Aufruf zu einem weltweiten Umdenken und als Wendemarke in der Kirchengeschichte bezeichnet. Zahlreiche nationale und internationale kirchliche Organisationen nehmen den Appell von Papst Franziskus, sich für die Bewahrung der Schöpfung zu engagieren, sehr ernst.

Die Entscheidung der Viktoria-von-Butler-Stiftung (VBS), ein hochwertiges System zum Nachhaltigkeitsmanagement einzuführen, hat mich deshalb persönlich sehr gefreut. Seit 2012 darf unsere Firma, die OmniCert Umweltgutachter GmbH, regelmäßig die Biogasanlage der Stiftung begutachten und sie dabei hinsichtlich Energierecht, Gewässerschutz und Arbeitssicherheit prüfen. Bereits beim ersten Besuch der Biogasanlage fiel mir auf, wie wichtig den Mitarbeitenden die Themen Nachhaltigkeit, Aufrichtigkeit und Qualität sind. Die Biogasanlage ist aus meiner Sicht ein Vorzeigeprojekt in punkto Nachhaltigkeit. Die Rohstoffe werden aus nächster Nähe akquiriert, die Wärme wird zu einem sehr großen Teil zur Beheizung der eigenen Gebäude genutzt. Die Qualität der Anlagenführung sowie die Sauberkeit der Anlage sprechen für sich.

Mit viel Interesse verfolgte ich die ersten Diskussionen zum Thema EMAS, die schon vor der im Jahr 2015 eingeführten Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits stattfanden. Die bestehende Zertifizierung im Bildungsbereich sowie das Qualitätsmanagementsystem der Stiftung, bildeten selbstverständlich eine hervorragende Grundlage, um ein Nachhaltigkeitsmanagement darauf aufzusetzen und die angewandten Systeme zu integrieren.

EMAS dient dazu, die ökologischen Bemühungen von Organisationen zu strukturieren, zu messen und strategische und operative Ziele zu verfolgen. Dies leistet die Stiftung mit hoher Professionalität. Das System EMAS umfasst vor allem ein Bekenntnis zur kontinuierlichen Verbesserung bei Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzleistungen. Es stellt außerdem sicher, dass sämtliche gesetzlichen und behördlichen Auflagen transparent sind und stets eingehalten werden. Dazu müssen Verantwortlichkeiten definiert werden, Arbeitsabläufe beschrieben werden, und viele Gespräche geführt werden, um ein Verständnis für das Neue zu schaffen. Zu guter Letzt muss über die Ergebnisse der Systemeinführung für die interessierte Öffentlichkeit sichtbar berichtet werden.

Angesichts der Unternehmensgröße waren dies beachtliche Aufgaben, die es zu bewältigen galt. Der Umweltmanagementbeauftragte Sebastian Wacht und sein Team meisterten diese Herausforderung mit Bravour. Bei der mehrtägigen Ortsbesichtigung der VBS-Einrichtungen sowie bei der Unterlagenprüfung konnten wir das System auf Herz und Nieren testen. Vor allem beeindruckte uns das professionelle und gleichzeitig sehr wertschätzende und herzliche Miteinander im Franziskuswerk und in den weiteren Organisationszweigen der Stiftung. Wir besuchten Kindergärten, Akademie, Hofladen, Bistro, Schule, Wohngruppen, Wäscherei, Küche, Verwaltung und Werkstätten und wurden überall äußerst freundlich empfangen. Als Prüfer und Gutachter konnten wir auch stets optimierbare Auffälligkeiten ansprechen und erhielten ausschließlich konstruktive Reaktionen darauf.

Ich persönlich fand als Umweltgutachter vor allem die Wertschätzung der Mitarbeiter untereinander bemerkenswert und beispielhaft. Besonders herausheben möchte ich außerdem die Ernsthaftigkeit des Vorstands, den Gedanken der gelebten Nachhaltigkeit durchgängig in der Stiftung zu etablieren. Dies ist nicht selbstverständlich, für ein gut funktionierendes System jedoch von Nöten. Einzelne Highlights herauszuheben obliegt mir nicht. Ich empfand die Besuche in den Einrichtungen als hochgradig interessant und für mich persönlich sehr lehrreich. Das Engagement des gesamten Teams zeigte sich nicht zuletzt dadurch, dass ich zuvor in meinen acht Jahren als Prüfer nicht ansatzweise eine so große Abschlussrunde moderierte. Die Beteiligten aller Begutachtungstage fanden sich zum Abschluss ein, um die Ergebnisse des Audits zu reflektieren und das wohlverdiente Lob persönlich entgegenzunehmen, welches ich an dieser Stelle gerne wiederhole.

Unsere Kolleginnen und Kollegen bei OmniCert sind erfreut, mit welcher Motivation und Leidenschaft die Stiftung dieses auf den ersten Blick abstrakt wirkende System lebendig macht. Dies geschieht durch Menschen, die mit ihrer täglichen Arbeit selbstverständlich auf ökologische Fragen achtgeben. Der Arbeitsschutz ist seit Jahren genauso gelebte Praxis wie der gegenseitige Respekt und die Wertschätzung gegenüber KollegInnen und anderen Interessensgruppen.

An dieser Stelle möchte ich mich herzlich bedanken, dass wir als Umweltgutachter die Viktoria-von-Butler-Stiftung ein Stück auf dem Weg zu systematischen Nachhaltigkeit begleiten dürfen.

Information der Öffentlichkeit nach Anhang V, 12. BImSchV für Biogasanlagen, die Betriebsbereiche der unteren Klasse sind

1. Name oder Firma des Betreibers und vollständige Anschrift des Betriebsbereichs:

Viktoria-von-Butler-Stiftung
Biogasanlage
Kaiserstraße 18
85244 Schönbrunn

2. Bestätigung, dass der Betriebsbereich den Vorschriften dieser Verordnung unterliegt und dass der zuständigen Behörde die Anzeige nach § 7 Absatz 1 vorgelegt wurde.

Die Biogasanlage der Viktoria-von-Butler-Stiftung unterliegt als Betriebsbereich der unteren Klasse der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Die Anzeige nach § 7 Absatz 1 wurde der zuständigen Behörde zuletzt im Juli 2017 vorgelegt.

3. Verständlich abgefasste Erläuterung der Tätigkeiten im Betriebsbereich.

Die Biogasanlage erzeugt im Rahmen einer regionalen Wertschöpfungskette Biogas aus folgenden möglichen Einsatzstoffen:

  • Gülle (Rinder- und Schweinegülle)
  • Grassilage
  • Maissilage
  • GPS (Grünroggen, Hirse, Silphie)
  • Nachwachsenden Rohstoffen

Tätigkeiten im Betriebsbereich:

  • Einlagerung von Biomasse in Form von Silagen oder Wirtschaftsdüngern
  • Entnahme von Biomasse und Zugabe in den Fermentationsprozess (Vorgruben, Fermenter)
  • Pumpvorgänge zwischen den Einbringsystemen, Fermentern, Nachgär- und Lagerbehälter
  • Zwischenlagerung der vergorenen Gärreste
  • Entnahme der vergorenen Gärreste zum Weitertransport und/oder Ausbringung zur bedarfsgerechten Ausbringung als Wirtschaftsdünger auf landwirtschaftliche Flächen)
  • Erzeugung von Biogas im gasdichten Fermentationssystem
  • Zwischenspeicherung des erzeugten Biogases im Gasspeichersystem
  • Verstromung des Biogases in Blockheizkraftwerken
  • Nutzung der Wärme zur Beheizung der Fermenter/ Nachgärer
  • Versorgung der Viktoria-von-Butler-Stiftung mit Wärme über Fernwärmenetz
4. Gebräuchliche Bezeichnungen oder – bei gefährlichen Stoffen im Sinne der Stoffliste in Anhang I Nummer 1 – generische Bezeichnung oder Gefahreneinstufung der im Betriebsbereich vorhandenen relevanten gefährlichen Stoffe, von denen ein Störfall ausgehen könnte, sowie Angabe ihrer wesentlichen Gefahreneigenschaften in einfachen Worten.
  • Biogas: Anhang I, Nr. 1.2.2, 12. BImSchV „Entzündbare Gase“; Mengenschwelle: 10.000 kg
  • Menge: 8.460 m³ Biogas, dies entspricht bei einer Dichte von 1,29 kg/m³ 10.915 kg
  • Weitere Stoffe: Maschinen- und Getriebeöle sowie Altöl (Anhang I, Nr. 2.3.4,
    12. BImSchV „Schweröle“, Mengenschwelle: 2.500.000 Liter, Menge < 3.000 Liter
    Düngemittel stickstoffhaltig (Anhang I, Nr. 2.6.2, 12. BImSchV „Ammoniumnitrat“, Mengenschwelle: 1.250.000 kg, Menge: keine Einstufung – gelagerte Düngemittel überschreiten die Grenzwerte (vgl. Stoffliste 12. BImSchV) nicht
 5. Allgemeine Informationen darüber, wie die betroffene Bevölkerung erforderlichenfalls gewarnt wird; angemessene Informationen über das Verhalten bei einem Störfall oder Hinweis, wo diese Informationen elektronisch zugänglich sind.

Im Störfall werden betroffene Personen über die Einsatzleitung der Rettungskräfte vor Ort informiert ggf. lokale Radiodurchsagen.

6.1 Datum der letzten Vor-Ort-Besichtigung nach § 17 Absatz 2 oder Hinweis, wo diese Information elektronisch zugänglich ist;

Datum der letzten Prüfung: 23.05.2023
Aufsichtsbehörde: Regierung von Oberbayern, Landratsamt Dachau; Landratsamt Dachau – Immissionsschutz

6.2 Unterrichtung darüber, wo ausführlichere Informationen zur Vor-Ort-Besichtigung und zum Überwachungsplan nach § 17 Absatz 1 unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen auf Anfrage eingeholt werden können.

Regierung von Oberbayern – Sachgebiet 50

7. Einzelheiten darüber, wo weitere Informationen unter Berücksichtigung des Schutzes öffentlicher oder privater Belange nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen eingeholt werden können.

Kontakt Biogasanlage:
Andreas Simmnacher – Tel. 08139 / 800 – 8998
Michael Dallmayr – Tel. 08139 / 800 – 8987
Johann Markl – Tel. 0172 / 828 36 34

Kontakt zuständige Behörde:    Landratsamt Dachau – Tel. 08131 / 74 – 0